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Hinweis zur Entsorgung von Altbatterien

gemäß Batterierecht-Durchführungsgesetz (BattDG) in Verbindung mit der Verordnung (EU) 2023/1542 über Batterien und Altbatterien. Das BattDG hat zum 7. Oktober 2025 das bisherige Batteriegesetz (BattG) abgelöst.

Im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Batterien oder Geräten, die Batterien enthalten, sind wir als Vertreiber gesetzlich verpflichtet, Sie auf Folgendes hinzuweisen:

1. Rückgabe von Altbatterien

Batterien dürfen nicht über den Hausmüll entsorgt werden. Sie sind gesetzlich verpflichtet, Altbatterien ordnungsgemäß zurückzugeben.

Die Rückgabe kann unentgeltlich bei öffentlichen Sammelstellen oder im Handel vor Ort erfolgen.

Auch wir nehmen Altbatterien zurück, sofern es sich um solche handelt, die wir in unserem Sortiment führen oder geführt haben. In diesem Fall trägt der Kunde die Kosten der Rücksendung; bitte senden Sie die Altbatterien ausreichend frankiert an folgende Adresse:

BixM
Krummland 3
78052 Villingen-Schwenningen
Deutschland

2. Bedeutung der Batteriesymbole

Batterien sind mit dem Symbol einer durchgestrichenen Mülltonne gekennzeichnet. Dieses Symbol weist darauf hin, dass Batterien nicht über den Hausmüll entsorgt werden dürfen.

Zusätzlich kann unter dem Symbol die chemische Bezeichnung des Schadstoffs stehen:

  • Cd = Cadmium
  • Pb = Blei
  • Hg = Quecksilber

Diese Angaben informieren über enthaltene Schwermetalle gemäß den gesetzlichen Grenzwerten.

Hinweis

Diese Informationen dienen der allgemeinen Orientierung und stellen keine individuelle Rechtsberatung dar. Alle Angaben erfolgen ohne Gewähr auf Vollständigkeit oder Aktualität.

Stand: August 2026. Änderungen vorbehalten.