Waffen im Nachlass
Übernahme, Verwahrung, Verkauf und Verwertung aus einer Hand
Wenn im Nachlass Schusswaffen auftauchen, wissen die wenigsten Angehörigen, was jetzt zu tun ist. Wir übernehmen den kompletten Prozess, von der Anzeige bis zum Verkauf oder zur fachgerechten Verwertung.
Unverbindlich anfragenNach § 20 WaffG muss ein Erbfall der zuständigen Waffenbehörde unverzüglich gemeldet werden. Viele Angehörige wissen das nicht, oder sie wissen es und haben trotzdem keine Ahnung, wie es weitergeht. Grundsätzlich gibt es vier Wege im Umgang mit Waffen im Nachlass. Man übernimmt sie selbst, sofern ein Bedürfnis nachgewiesen wird. Man überlässt sie einem Berechtigten wie einem Waffenhändler. Man lässt sie unbrauchbar machen. Oder man gibt sie bei der Behörde ab. Die Zeit dafür ist knapp, und wer nichts tut, riskiert, dass die Behörde die Waffen sichert und der Wert für den Nachlass verloren geht.
Genau hier setzen wir an. Als Inhaber einer waffenrechtlichen Handelserlaubnis nach § 21 WaffG übernehmen wir Waffen aus Nachlässen komplett, rechtssicher und ohne Aufwand für die Angehörigen.
Unsere Leistungen
Übernahme und Anmeldung
Abholung der Waffen, Abgleich mit der Waffenbesitzkarte, Eintragung ins Nationale Waffenregister. Die Waffen werden auf unsere Handelserlaubnis angemeldet, nicht nur treuhänderisch verwahrt.
Fachgerechte Verwahrung
Sichere Lagerung bis der Verkauf oder die Verwertung geklärt ist.
Verkauf auf Kommissionsbasis
Vermarktung über die gängigen Onlineplattformen, ohne Vorleistung und ohne Kostenrisiko für den Nachlass. Auszahlung erst nach erfolgtem Verkauf.
Waffenverwertung
Nicht jede Waffe im Nachlass lässt sich verkaufen. Für diese Fälle übernehmen wir die fachgerechte und rechtssichere Vernichtung nach § 37b WaffG, inklusive Nachweis gegenüber der Waffenbehörde. So ist der komplette Bestand geklärt, verkaufsfähig oder nicht.
So läuft es ab
- 1
Kontakt und erste Einschätzung
Kurze Beschreibung des Bestands, Anzahl und Art der Waffen.
- 2
Termin und Abholung
Wir vereinbaren einen Termin und holen die Waffen persönlich ab, im Umkreis von etwa 100 km um Villingen-Schwenningen.
- 3
Prüfung und Aufteilung
Wir klären, was verkaufsfähig ist und was verwertet werden muss.
- 4
Abrechnung und Auszahlung
Verkauf auf Kommission, Vernichtung des Rests, transparente Abrechnung an den Nachlass.
Konditionen
Preis auf Anfrage. Kein Nachlass gleicht dem anderen. Wie viele Waffen es sind, in welchem Zustand sie sich befinden, was davon verkauft und was verwertet werden muss und wie weit die Abholung entfernt liegt, macht jedes Mal einen Unterschied. Deshalb legen wir die Konditionen nicht pauschal fest, sondern besprechen sie individuell nach Umfang und Aufwand des Nachlasses.
Sie erhalten von uns ein konkretes Angebot, bevor irgendetwas beauftragt wird. Der Verkauf läuft auf Kommissionsbasis, also ohne Vorleistung und ohne Kostenrisiko für den Nachlass.
Unverbindliche Anfrage
Am schnellsten geht es mit ein paar Angaben vorab. Hilfreich sind:
- Anzahl und Art der Waffen (Kurzwaffe, Langwaffe, sonstiges)
- Vorhandene Waffenbesitzkarte, falls bekannt
- Zustand, soweit erkennbar
- Fotos, falls vorhanden
Schicken Sie uns Ihre Angaben am einfachsten über das Formular. Lieber direkt schreiben? Dann erreichen Sie uns auch per WhatsApp (+49 175 30212336).
Häufige Fragen
Wer darf die Waffen abgeben?
Erben, Nachlassverwalter und Betreuer, aber auch Angehörige mit entsprechender Vollmacht. Wir prüfen den Einzelfall.
Muss ich die Waffen selbst zur Behörde bringen?
Nein, bitte bringen Sie die Waffen nicht eigenmächtig zur Polizei oder Waffenbehörde. Wir übernehmen den Transport für Sie, fachgerecht und sicher.
Welche Fristen muss ich beachten?
Der Erbfall muss der zuständigen Waffenbehörde unverzüglich gemeldet werden. Wir unterstützen Sie dabei, die Fristen einzuhalten, und übernehmen die weiteren Formalitäten für Sie.
Was kostet das?
Das lässt sich nicht pauschal sagen. Umfang und Zustand der Waffen, der Anteil an Verkauf und Verwertung und die Entfernung zur Abholung unterscheiden sich von Fall zu Fall. Wir besprechen die Konditionen deshalb individuell und machen Ihnen ein konkretes Angebot, bevor Sie etwas beauftragen. Der Verkauf läuft auf Kommissionsbasis, also ohne Vorleistung und ohne Kostenrisiko für den Nachlass. Mehr dazu unter Konditionen.
Wie läuft die Dokumentation?
Sie erhalten einen Lieferschein bzw. Übernahmeschein für jede übergebene Waffe, mit den Daten beider Seiten.
Ist eine Abholung möglich?
Ja, nach Terminvereinbarung, im Umkreis von etwa 100 km um Villingen-Schwenningen.
Was passiert mit Waffen, die sich nicht verkaufen lassen?
Die werden fachgerecht und rechtssicher vernichtet, inklusive Nachweis gegenüber der Behörde.
Für wen?
Erben, Nachlassabwickler, Betreuer und Angehörige, aber auch Rechtsanwälte für Erbrecht und Notare, die ihren Mandanten in solchen Fällen einen Ansprechpartner empfehlen möchten.
Sie haben Waffen im Nachlass und wissen nicht, wie es weitergeht? Schreiben Sie uns. Wir kümmern uns um den Rest.
Ansprechpartner: Sven Stutzmann